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Ist das Orientierungskurs oder?

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Posted on 14/05/2008 8:44 am

Ist das Orientierungskurs oder?

Ist das Orientierungskurs oder?

- ab 01.09.2008: Kentnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Source:
http://www.rp-darm...fdd94027464d0e196a8e0



Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 10
7.über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.

Integrationskurs = B1+Orientierungskurs
(3) Weist ein Ausländer durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach, wird die Frist nach Absatz 1 auf sieben Jahre verkürzt. 2Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 übersteigen, kann sie auf sechs Jahre verkürzt werden.
(4) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt. 2Bei einem minderjährigen Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 bei einer altersgemäßen Sprachentwicklung erfüllt.
(5) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 7 sind in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zur Vorbereitung darauf werden Einbürgerungskurse angeboten; die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend.

(7) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, die Prüfungs- und Nachweismodalitäten des Einbürgerungstests sowie die Grundstruktur und die Lerninhalte des Einbürgerungskurses nach Absatz 5 auf der Basis der Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu regeln.

Source:
http://bundesrecht...s.de/rustag/__10.html



Due to this requirement, in Hessen(Darmstadt), Zusicherung is issued till 31 Aug. 2008. Though, they are not aware of what type of course it would be and claim to be different from o.g. Orientierungskurs. Though, in Gesetz, its written, that it would be based upon Orientierungskurs.


Viele Grüße,

A.T

A.T

Member since 14/01/2004

 

Posted on 14/05/2008 4:26 pm

Re: Ist das Orientierungskurs oder?

Hi A. T.,
i dont understand your point here. can you pl. explain it more?
thanks,
Kalakkal

kalakkal

Member since 07/09/2004

 

Posted on 14/05/2008 9:42 pm

Re: Ist das Orientierungskurs oder?

This will be different from Orientierungskurs, I think. The beamtin in Berlion told me that but she also told m,e that they have to idea what this course will look like!

xenon123

Member since 23/07/2005

 

Posted on 15/05/2008 1:20 pm

Re: Ist das Orientierungskurs oder?

Hallo *,
This relates to those, who applied for Einbürgerung and got Zusicherung in Hessen till 31.08.2008 (because of the change starting from 01.09.2008).

What I cannot understand is the following:
(7) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, die Prüfungs- und Nachweismodalitäten des Einbürgerungstests sowie die Grundstruktur und die Lerninhalte des Einbürgerungskurses nach Absatz 5 auf der Basis der Themen des Orientierungskurses nach § 43 Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu regeln.

Source:
http://bundesrecht...s.de/rustag/__10.html

For Einbürgerung, to apply 1 year before, one required Integrationskurs(B1+Orientierungskurs).

Now, they required B1 for everyone. And, instead of requiring Integrationskurs, they are asking for Einbürgerungskurs/Einbürgerungstest(starting from 01.09.08), which would base upon Orientationskurs.

So, the one who already did Orientationskurs, should not be required to do this Einbürgerungskurs/Einbürgerungstest.

I really cannot understand, how such Gesetz and Interpretations are made.

Viele Grüße,

A.T

A.T

Member since 14/01/2004