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Ermessenseinbürgerung impossible for Iranians?

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Posted on 24/01/2011 8:57 pm

Ermessenseinbürgerung impossible for Iranians?

This might be not so much of interest for most of the people in this forum. But if somebody knows anything about it, I will appreciate your input.

i have read this in another forum:

Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien vom 17.2.1929 (Auszug):
Ziffer II des Schlussprotokolls zu o. a. Abkommen :
„Die Regierungen der beiden vertragschließenden Staaten verpflichten sich, keinen Angehörigen des anderen Staates ohne vorherige Zustimmung seiner Regierung einzubürgern."

Nach diesem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen darf ein Vertragsstaat einen Bürger des jeweils anderen Staates nur dann einbürgern, wenn der eigene Staat die Genehmigung dazu erteilt. Eine Genehmigung von iranischer Seite ist allerdings nicht zu erwarten. Wenn, dann würde die Genehmigung durch Entlassung aus der Staatsangehörigkeit erteilt werden.

An dieses Abkommen haben sich deutsche Behörden in der Regel zu halten. Das Abkommen ist gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nur dann nicht anzuwenden, wenn ein ANSPRUCH auf Einbürgerung besteht.


Diese Vereinbarung zwischen Deutschland und Iran besagt, dass sich die vertragschließenden Parteien verpflichtet haben, Bürger des jeweils anderen Staates nur mit Genehmigung des Heimatstaates einzubürgern. An diesen Vertrag wird sich Deutschland selbstverständlich halten, jedenfalls so lange kein Einbürgerungsanspruch
besteht, denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass dann, aber auch nur dann, das Abkommen nicht mehr anzuwenden ist.

The bottom line is that Iranians can only apply for Einbürgerung using §10 and not §8.

Thanks!

Kamranos

Member since 20/07/2009