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Hinnahme von Mehrstaatangehörigkeit für iraker
Posted on 05.02.2012 12:23
Hinnahme von Mehrstaatangehörigkeit für iraker
Hallo Zusammen,
Ich bin Iraker Bürgerschaft und bin in deutschland seit acht Jahre. Jetzt habe ich den Anspruch für die deutsche Staatsangehörigkeit einzubürgern.
Meine Frage ist bezüglich „Hinnahme von Mehrstaatangehörigkeit“. Laut der deutsche Gesetz § 12 Nummer 5: dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen.
Hier kurz ist meine Situation:
Meine eltern haben zwei Häuser/Eigentum im Irak und es gibt in der irakischer Gesetz folgendes Regeln:
1- Ein ausländer (kein irakischer Bürger ist) hat kein Recht an Liegenschaften/Häuser besitzen.
2- Durch die Aufgabe der irakischer Bürgerschaft wird Beschränkungen des Erbrechts geben.
D.h durch der Aufgabe der irakischer Staatangehörigkeit wird mit eine erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art (erheblich: weil sie ein durchschnittliches Bruttojahreseinkommen übersteigen und nicht unter 10225 Euros liegen) verbunden.
Bei diese Situation, kann ich die Deutsche bewerben ohne die Aufgabe der irakischer angehörigkeit? Und wie?
Viele Grüße
spiderman99
Member since 25.01.2012

